Anwältin für Militärrecht warnt vor Änderungen bei der Zustellung von Vorladungen.


Die Anwältin und Managing Partner des Anwaltsverbands "Aktum", Elena Khomenko, hat über Änderungen bei der Zustellung von Vorladungen an Wehrpflichtige berichtet. Gemäß der neuen Verordnung Nr. 560 können Vorladungen nun von Ukrposhta als Einschreiben mit einer Beschreibung des Inhalts verschickt werden. Ukrposhta hat bereits mehr als 6.000 solcher Vorladungen verschickt.
Elena Khomenko betonte, dass das "Nichterhalten einer Vorladung automatisch als Erhalt einer Vorladung gilt". Dies bedeutet, dass Wehrpflichtige aufmerksam auf ihre Post sein müssen.
Außerdem erinnerte die Anwältin daran, dass Wehrpflichtige verpflichtet sind, eine Änderung ihres tatsächlichen Wohnsitzes mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Binnenvertriebene, die ihre neue Adresse ihres Aufenthaltsortes mitteilen müssen.
Hinsichtlich triftiger Gründe für die Nichtteilnahme am territorialen Rekrutierungszentrum (TRZ) stellte Elena Khomenko fest, dass eine stationäre Behandlung in einer medizinischen Einrichtung ein triftiger Grund für die Nichtteilnahme am TRZ ist und es ermöglicht, zukünftige Strafen anzufechten.
Es reicht jedoch nicht aus, einen triftigen Grund zu haben. Der Wehrpflichtige muss das TRZ unbedingt über diesen Grund informieren, indem er ein Einschreiben mit einer Beschreibung des Inhalts über Ukrposhta sendet. Dies hilft, zukünftige Strafen oder andere Verfahren anzufechten.
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