Das Ende des 'Handelsvisums': Was sich für ukrainische Exporteure ab dem 6. Juni ändern wird.


Ukrainische Exporteure wechseln zu einem neuen Handelsmodus mit der EU
Ab dem 6. Juni 2025 wechseln ukrainische Exporteure zu einem neuen Handelsmodus mit der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat Übergangsmaßnahmen genehmigt, die die autonomen Handelsmaßnahmen (AHM), bekannt als 'Handelsvisum', ersetzen werden.
Nach Angaben des Sprechers der Europäischen Kommission, Balázs Ujváry, werden die neuen Bedingungen den ukrainischen Unternehmern Zugang zu den Tarifkontingenten im Rahmen der bestehenden umfassenden und vertieften Freihandelszone der Ukraine mit der EU (DCFTA) eröffnen. Die Übergangsmaßnahmen treten am 6. Juni in Kraft und bringen die ukrainischen Exporteure zurück in das System der Tarifkontingente.
Wichtige Änderungen der Handelsbedingungen
'Derzeit arbeitet die Kommission an der Überprüfung der umfassenden und vertieften Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU (DCFTA), um langfristige Vorhersehbarkeit und Stabilität für europäische und ukrainische Betreiber zu gewährleisten, auch im Hinblick auf den möglichen Beitritt der Ukraine zur EU', erklärte Balázs Ujváry.
Die Übergangsmaßnahmen gelten bis zum Abschluss der Verhandlungen über die Aktualisierung des bestehenden Freihandelsabkommens. Die neue Fassung wird langfristige Bedingungen für ukrainische Exporteure in der EU enthalten, einschließlich erweiterter Elemente der Handelsliberalisierung.
Vereinfachung des Kontingentmanagements
Die Europäische Kommission hat Übergangsmaßnahmen in Form eines Durchführungsakts vorbereitet, über den die Mitgliedstaaten am 22. Mai in der Sitzung des Ausschusses für gemeinsame Organisation der Agrarmärkte abgestimmt haben. Diese Entscheidung soll ein mögliches Szenario eines 'Abgrundes' nach Ablauf der AHM am 5. Juni verhindern.
Das Dokument öffnet den Zugang zu den Tarifkontingenten für Waren mit Ursprung in der Ukraine im Rahmen der bestehenden DCFTA. Die Kontingentmengen, die bis Ende 2025 zur Verfügung stehen, werden 7/12 der regulären Jahresmengen betragen, da sie erst ab dem 6. Juni geöffnet werden und sieben Monate in diesem Jahr gelten.
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