Auslandsarbeitszeit: Wird sie für die Rente in der Ukraine angerechnet?.


Die Arbeitserfahrung im Ausland wird bei der Rentenzuteilung für Ukrainer berücksichtigt
Laut Informationen von 'Welle' haben jetzt Ukrainer, die im Ausland arbeiten, die Möglichkeit, ihre dort erworbene Berufserfahrung für den Erhalt der Rente in der Ukraine zu berücksichtigen. Diese Änderung wurde von der stellvertretenden Ministerin für Sozialpolitik, Darja Marčak, bestätigt.
Früher wurde die im Ausland erworbene Arbeitszeit nicht bei der Rentenzuteilung in der Ukraine anerkannt, es sei denn, es gab einen speziellen Vertrag zur Berücksichtigung von Arbeitszeiten zwischen den Ländern.
Die neue Verordnung des Ministeriums für Sozialpolitik erlaubt die Berücksichtigung jeglicher offiziell erworbener Arbeitszeit im Ausland bei der Berechnung der Rentenansprüche in der Ukraine, unabhängig von bestehenden Abkommen mit anderen Ländern.
"Das ist eine sehr wichtige Regelung, da viele Ukrainer im Ausland arbeiten, und wir hoffen auf ihre Rückkehr in die Ukraine. Ihre Arbeitszeit im Ausland wird bei der Beantragung ihrer zukünftigen Rente berücksichtigt", erklärte Marčak.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Bedingungen für Ukrainer, die im Ausland arbeiten, zu erleichtern und können ein Anreiz für die Rückkehr in die Ukraine und den Erhalt von Renten im Heimatland sein.
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